ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Bedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Produkte:
  • 1 Persönlicher Anwendungsbereich:

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  • 2 sachlicher Geltungsbereich:

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

  • 3 abweichende Geschäftsbedingungen:

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Sämtliche allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

  • 4 Angebot und Vertragsschluss, Vertragsinhalt:

Unsere Angebote haben maximal 21 Tage Gültigkeit. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. selbige in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

  • 5 Unterlagen:
  1.  

Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben in unserem Eigentum. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns daran Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Maße, Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skizzen und Angaben über Einsatzbedingungen. Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der Schriftform.

2.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

  • 6 Rechtswahl, Gerichtsstand:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Teile ist Trier.

  • 7 Preise, Zahlungen:

1.

Ohne besondere Vereinbarung gelten die Preise ab Werk, einschließlich Verladung und ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, es sei denn, die Lieferung ist, insbesondere wegen Auslandesbezuges, nicht umsatzsteuerpflichtig.

2.

Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegende Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.

3.

Aufträge ohne Preisvereinbarung werden zum Lieferungstagespreis berechnet.

4.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

  • 8 Lieferung:

1.

Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit (Leistungszeit) müssen schriftlich oder in Textform erfolgen und als verbindlich bezeichnet sein. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung erfüllt hat.

2.

Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.

3.

Der Käufer kann nach Ablauf von 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

4.

Bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Lieferverzuges durch den Verkäufer ist der Verzugsschaden auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der oben genannten 6-Wochen-Frist eine angemessene Lieferfrist setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt berechtigt ist. Schadensersatz statt der Leistung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.

Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.

6.

Ohne schriftliche Vereinbarung oder in Textform über eine verbindliche Lieferzeit sind alle in den Angeboten, Vertragsunterlagen etc. genannten Lieferzeiträume grundsätzlich unverbindlich. Anderenfalls werden sie ausdrücklich und schriftlich oder in Textform als verbindlich gekennzeichnet.

7.

Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, wenn diese aufgrund Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten oder derer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

8.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung infolge von Umständen, die unser Kunde zu vertreten hat, so werden ihm ab dem 11. Tag nach dem Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft Lagerkosten, die bei Dritten entstehen, berechnet. Sollten die Geräte dadurch bei uns bleiben, werden ab dem vorgenannten Zeitpunkt EUR ____ Lagerkosten je Monat berechnet.

 9.

Wir sind berechtigt, nachdem wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, den Liefergegenstand anderweitig zu veräußern. Der hieraus entstehende Schaden ist vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

  • 9 Gefahrübergang, Versicherung:

1.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Produkt unsere Firma oder Auslieferungslager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferungen, übernehmen. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, geht die Gefahr bei Abnahme über.

2.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen ist unser Sitz in Wellen.

3.

Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.

4.

Wir verpflichten uns, das Produkt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten zu versichern. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

5.

Wird das Produkt ab Werk geliefert, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald das Produkt das Werk verlassen hat.

  • 10 Zahlung:

1.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Kaufgegenstandes und Zugang einer Rechnung ohne Skontoabzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingegangen ist. Schecks werden – wenn überhaupt – nur erfüllungshalber angenommen.

2.

Sollte uns nach Vertragsschluss bekannt werden, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.

  • 11 Zahlungsverzug:

Zahlt der Kunde bei Fälligkeit eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig, so fallen für jede Mahnung pauschal EUR 5,00 Mahngebühr an. Bei vereinbarten Ratenzahlungen gilt, dass bei nicht rechtzeitiger Zahlung zweier kompletter Raten die gesamte noch ausstehende Restsumme ohne gesonderte Mahnung fällig wird.

  • 12 Eigentumsvorbehalt:

1.

Das von uns gelieferte Produkt bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Wir werden auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl die Sicherheiten in der Höhe freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2.

Über Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns umgehend zu benachrichtigen. Die Kosten der Beseitigung solcher Maßnahmen gegen zu Lasten des Kunden.

 3.

Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern oder deren Gebrauch entgeltlich Dritten zu überlassen. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer an uns in Höhe des Rechnungswertes der Erstveräußerung des Gegenstandes zuzüglich 20% ab, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weitergegeben wird. Wir nehmen hiermit die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde widerruflich auf dessen Rechnung im eigenen Namen ermächtigt. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Sollte der Kunde sich im Zahlungsverzug befinden, ist eine Weiterveräußerung oder eine Überlassung an Dritte ausgeschlossen.

4.

Bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter weißt der Kunde auf unsere Eigentumsrechte hin. Der Kunde haftet uns gegenüber für die uns in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.

5.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Dies gilt auch bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden. Die Rücknahme der Ware bedeutet nicht automatisch den Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall ist die Lieferfrist gehemmt. Insoweit behalten wir uns vor, den Kunden neu zu beliefern.

6.

Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern uns der Kunde nicht nachweist, dass er selbst eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat. Hierdurch tritt der Kunde schon jetzt sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab.

7.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung ganz oder zu einem erheblichen Teil mehr als 10 Tage in Verzug und ist eine von uns gesetzte angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen, können wir vom Kunden Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen, auch ohne zuvor den Rücktritt vom Vertrag erklärt zu haben. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Kunden Insolvenzantrag gestellt und nicht binnen 10 Tagen zurückgenommen wird. Kommt der Kunde dem Herausgabeverlangen nicht nach oder drohen Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Hierzu dürfen wir den Standort der Vorbehaltsware betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten. Soweit der Erlös unsere gesicherte Forderung übersteigt, steht er dem Kunden zu.

8.

Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Eigentum unentgeltlich.

  • 13 Gewährleistung:

1.

Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produktes oder – wenn sich der Mangel später zeigt, innerhalb einer Woche ab Entdeckung anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.

2.

Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängel ist auf die Nacherfüllung beschränkt, d. h., nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Der Kunde muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben. Anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

3.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

4.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen (nach zwei Versuchen), ist der Kunde berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten.

5.

Bei neuen Geräten/Waren haften wir ein Jahr ab Lieferung oder Abnahme.

  1.  

Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

7.

Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

  • 14 Haftung:

1.

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2.

Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführte Haftungsbeschränkungen und Verjährungsverkürzungen gelten nicht:

  1. a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
  2. b) bei Personenschäden,
  3. c) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
  4. d) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

3.

Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

  • 15 Abtretung durch den Kunden:

Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte abtreten.

  • 16 Speicherung personenbezogener Daten, Änderung der Kundenadresse:

1.

Wir speichern die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen Kundendaten, sowie die Änderung der Kundendaten. Wir verweisen diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

2.

Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche Änderungen der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

  • 17 außergerichtliche Streitbeilegung:

Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle.

  • 18 Schlussbestimmungen:

1.

Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2.

Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ein anstelle der unwirksamen Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu vereinbaren.

  1. Reparatur-/Instandsetzungsbedingungen:
  • 1 Persönlicher Anwendungsbereich:

Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  • 2 sachlicher Geltungsbereich:

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

  • 3 abweichende Geschäftsbedingungen:

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Sämtliche allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen unseres Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

  • 4 Unterlagen:
  1.  

Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben in unserem Eigentum. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten uns daran Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Maße, Abbildungen und Zeichnungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Skizzen und Angaben über Einsatzbedingungen. Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der Schriftform.

2.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u. a.) sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

  • 5 Rechtswahl, Gerichtsstand:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Teile ist Trier.

  • 6 Preisangaben, Kostenvoranschlag:

1.

Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrages entsprechend der im Kostenvoranschlag bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Kunden durch schriftliche Bestätigung des Kostenvoranschlages oder in Textform innerhalb von 21 Tagen nach Zugang angenommen werden.

2.

Dieser Kostenvoranschlag stellt lediglich eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages (mindestens 16%) ausführbar ist, so kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Ist eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages zu erwarten, so werden wir den Kunden hiervon unterrichten.

3.

Die Entstehung und Geltendmachung weiterer Kosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 4.

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden.

5.

Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet.

6.

Wird der Kunde wegen einer erheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlages benachrichtigt, gilt dessen Einverständnis mit der Kostenerhöhung als gegeben, wenn er einer Erweiterung der Arbeiten nicht unverzüglich widerspricht.

7.

Ergibt sich während der Durchführung der Reparatur, dass diese zu den angegebenen Kosten nicht durchgeführt werden kann, so können die angegebenen Kosten um bis zu 15% überschritten werden, ohne dass es einer Kundenbenachrichtigung bedarf.

8.

Mit der Übertragung des Reparaturauftrages gilt gleichzeitig die Erlaubnis zur Probefahrt und Probeeinsätzen als erteilt.

9.

Wird der Vertrag seitens des Kunden wegen Überschreitung des Kostenvoranschlages oder sonstigen Gründen gekündigt, so hat der Kunde die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile einschließlich unseres Gewinns zu zahlen.

10.

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages oder in Textform, in dem ausdrücklich vermerkt ist, dass die Preise verbindlich sind; in diesem sind die Arbeiten und die Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 21 Tage nach seiner Abgabe gebunden.

  • 7 Preise:

Alle unsererseits in Vertragsunterlagen, Angeboten, Kostenvoranschlägen u. ä. genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn die Reparaturarbeiten/Instandsetzungsarbeiten wären insbesondere wegen Auslandsbezuges nicht umsatzsteuerpflichtig.

  • 8 Zahlungsbedingungen:

1.

Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Reparaturgegenstandes und Zugang einer Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden – wenn überhaupt – nur erfüllungshalber angenommen.

2.

Gegenansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Reparaturauftrag beruht. 

  1.  

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.

Beanstandungen der Rechnung müssen schriftlich, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.

5.

Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug und haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, ausstehende Reparaturen, Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorkasse auszuführen.

  • 9 Fertigstellung:

1.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann wird der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. Zur Fertigstellung wird der Kunde dann eine angemessene Fristverlängerung zulassen.

2.

Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten hat oder einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

3.

Ist der Fertigstellungstermin nicht als verbindlich gekennzeichnet, ist er unverbindlich. Im Übrigen sind die Angaben über Reparaturfristen reine Schätzungen und daher nicht verbindlich.

  • 10 Reparaturen außerhalb unseres Betriebsgeländes:

1.

Bei Reparaturen außerhalb unseres Betriebsgeländes ist der Kunde verpflichtet, unsere Monteure auf seine Kosten betreffend die Durchführung des Auftrages vollumfänglich zu unterstützen. Der Kunde trägt die Sorge für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur und gewährleistet den Schutz von Personen und Sachen.

2.

Die am Ort der Reparatur erforderlicher Weise einzuhaltenden Sicherheitsvorschriften bzw. Verstöße unseres Personals gegen solche Sicherheitsvorschriften sind vom Kunden uns gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

3.

Sollten zur Ausführung der Reparatur Hilfskräfte des Kunden erforderlich sein, wird er diese bereitstellen. Für die bereit gestellten Hilfskräfte wird unsererseits keine Haftung übernommen. Die Hilfskräfte werden kostenlos zur Verfügung gestellt und haben den Weisungen des mit der Reparatur beauftragten Monteurs Folge zu leisten.

4.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages erforderliche Energie (Wasser, Beleuchtung etc.) auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

5.

Auch wird der Kunde Materialien und Betriebsstoffe zur Verfügung stellen, die zur Erprobung notwendig sind.

  • 11 Abnahme:

1.

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt am Ort der Durchführung der Reparatur, entweder im Betrieb des Auftragnehmers, oder am Ort der Reparatur außerhalb des Betriebes, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.

Sollte keine Auslieferung durch uns vereinbart sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

3.

Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.

  • 12 Eigentumsvorbehalt Pfandrecht:

1.

Das Eigentum an von uns eingebauten Aggregaten, Ersatz- und Zubehörteilen, verbleibt, soweit es vorbehalten werden kann, bis zur restlosen Bezahlung beim Auftragnehmer.

2.

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

3.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.

Sollte der Kunde nicht Eigentümer der zu reparierenden Sache/Gerätes sein, so tritt er vorsorglich den Anspruch auf die Anwartschaft auf Eigentumsübertragung oder Rückübertragung nach vollständiger Tilgung bestehende Ansprüche Dritter an uns ab und ermächtigt uns hiermit unwiderruflich für unseren Kunden zu erfüllen. Eine Verpflichtung, anstelle unseres Kunden zu erfüllen, besteht für uns jedoch nicht. Wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.

  • 13 Gewährleistung:

1.

Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Reparaturmängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung in seiner Werkstatt oder am Standort des Reparaturgegenstandes. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder nicht ausdrücklich eine Garantie für die Reparatur übernommen wurde.

2.

Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.

  • 14 Haftung:
  1.  

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  1.  

Lediglich für übernommene Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

3.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrages von besonderer Bedeutung ist. Dies gilt auch für ein etwaiges Verschulden unserer Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.

4.

Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

5.

Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

6.

Das gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und andere Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

7.

Die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels bzw. Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  • 15 Abtretung durch den Kunden:

Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns an Dritte abtreten.

  • 16 Speicherung personenbezogener Daten, Änderung der Kundenadresse:

1.

Wir speichern die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen Kundendaten, sowie die Änderung der Kundendaten. Wir verweisen diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

2.

Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche Änderungen der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

  • 17 außergerichtliche Streitbeilegung:

Es erfolgt keine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle.

  • 18 Schlussbestimmungen:

1.

Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2.

Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ein anstelle der unwirksamen Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu vereinbaren.